{"id":11,"date":"2016-09-13T00:54:40","date_gmt":"2016-09-12T22:54:40","guid":{"rendered":"http:\/\/fcfootstar.de\/cms\/?page_id=11"},"modified":"2016-09-27T20:14:50","modified_gmt":"2016-09-27T18:14:50","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fcfootstar.de\/cms\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><b>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der am 12.01.98 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen FC Footstar Berlin und hat seinen Sitz in Berlin. Er wird in das Vereinsregister eingetragen und erh\u00e4lt nach der Eintragung den Zusatz &#8222;e.V.&#8220;.<\/li>\n<li>Der Verein strebt die Mitgliedschaft im &#8222;Landessportbund Berlin e.V.&#8220; sowie in den Fachverb\u00e4nden des LSB an, deren Sportarten im Verein betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze der T\u00e4tigkeit<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung, und zwar durch Aus\u00fcbung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung und Aus\u00fcbung des Sports Footbag (Dtsch. &#8222;Fu\u00dfbeutel&#8220;). Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, am regelm\u00e4\u00dfigen Training und an Wettk\u00e4mpfen teilzunehmen. Der Verein f\u00f6rdert den Kinder- und Jugend- sowie den Breiten- und Wettkampfsport.<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Die Organe des Vereins (\u00a7 8) \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/li>\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein wahrt parteipolitische Neutralit\u00e4t. Er r\u00e4umt den Angeh\u00f6rigen aller V\u00f6lker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Verein besteht aus:\n<ol type=\"a\">\n<li>erwachsenen Mitgliedern nach Vollendung des 18. Lebensjahres<\/li>\n<li>jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 4 Gliederung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene, in der Haushaltsf\u00fchrung unselbst\u00e4ndige Abteilung gegr\u00fcndet werden. Die Abteilungen regeln ihre sportlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt oder das Gesamtinteresse des Vereins nicht betroffen wird. F\u00fcr die Abteilungsversammlungen sowie die Zusammensetzung und Wahlen der Abteilungsvorst\u00e4nde gelten die Bestimmungen dieser Satzung entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 5 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Dem Verein kann jede nat\u00fcrliche Person als Mitglied angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist schriftlich, unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Aufnahmeantr\u00e4gen Minderj\u00e4hriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begr\u00fcndet zu werden braucht, entscheidet auf Verlangen des Antragstellers die Mitgliederversammlung. Diese entscheidet endg\u00fcltig.<\/li>\n<li>Es gilt eine Probezeit von 6 Monaten. W\u00e4hrend dieser Zeit besitzt das Mitglied kein Stimmrecht und darf auch keine Funktionen bekleiden.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:\n<ol type=\"a\">\n<li>Austritt<\/li>\n<li>Ausschlu\u00df<\/li>\n<li>Tod<\/li>\n<li>L\u00f6schung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Austritt mu\u00df dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt werden. Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt einen Monate zum Halbjahresende<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:\n<ol type=\"a\">\n<li>wegen erheblicher Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,<\/li>\n<li>wegen Zahlungsr\u00fcckstandes mit Beitr\u00e4gen von mehr als einem Halbjahresbeitrag trotz Mahnung,<\/li>\n<li>wegen vereinssch\u00e4digenden Verhaltens, eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens<\/li>\n<li>wegen unehrenhafter Handlungen<\/li>\n<\/ol>\n<p>In den F\u00e4llen a), c), d) ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu \u00e4u\u00dfern. Das Mitglied ist zu der Verhandlung des Vorstandes \u00fcber den Ausschlu\u00df unter Einhaltung einer Mindestfrist von 10 Tagen schriftlich zu laden. Diese Frist beginnt mit dem Tage der Absendung. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschlu\u00df ist dem Betroffenen per Einschreiben zuzusenden. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an den Beschwerdeausschu\u00df und in zweiter Instanz an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Die Berufung ist binnen zwei Wochen nach Zugang der Entscheidung schriftlich einzulegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig. Der Bescheid gilt als zugegangen mit dem dritten Tag nach Aufgabe der Post an die letzte dem Verein bekannte Adresse des Betroffenen. Das Recht auf gerichtliche Nachpr\u00fcfung der Entscheidung bleibt unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Nach Beendigung der Mitgliedschaft bleibt die Zahlungspflicht der bis dahin f\u00e4llig gewordenen Beitr\u00e4ge bestehen.<\/li>\n<li>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins. Andere Anspr\u00fcche m\u00fcssen binnen drei Monaten nach dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft schriftlich dargelegt und geltend gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 6 Rechte und Pflichten<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung, den Ordnungen sowie den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung zu verhalten. Die Mitglieder sind zur aktiven Teilnahme am Vereinsleben und zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen und Umlagen f\u00fcr den Verein verpflichtet. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und der Umlagen beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 7 Ma\u00dfregelung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung, Ordnungen oder Beschl\u00fcsse des Vorstandes bzw. der Mitgliederversammlung versto\u00dfen oder sich eines unsportlichen oder vereinssch\u00e4digenden Verhaltens schuldig machen, k\u00f6nnen durch den Vorstand nach vorheriger Anh\u00f6rung Ma\u00dfregelungen verh\u00e4ngt werden:\n<ol type=\"a\">\n<li>Verweis<\/li>\n<li>befristetes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb sowie an Veranstaltungen des Vereins<\/li>\n<li>Ausschlu\u00df aus dem Verein<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Bescheid \u00fcber die Ma\u00dfregelung &#8211; die gegen\u00fcber Ehrenmitgliedern nicht m\u00f6glich ist -, ist per Einschreiben zuzusenden. Der Bescheid gilt als zugegangen mit dem dritten Tag nach Aufgabe der Post an die letzte dem Verein bekannte Adresse des Betroffenen.<\/li>\n<li>Dem betroffenen Mitglied steht das Recht zu, gegen diese Entscheidung binnen drei Wochen den Beschwerdeausschu\u00df des Vereins anzurufen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 8 Organe<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Organe des Vereins sind:\n<ol type=\"a\">\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>die Aussch\u00fcsse<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die wichtigste Mitgliederversammlung ist die Hauptversammlung. Diese ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:\n<ol type=\"a\">\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und dessen Entlastung<\/li>\n<li>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Wahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Wahl von Mitgliedern f\u00fcr Aussch\u00fcsse<\/li>\n<li>Festsetzung von Beitr\u00e4gen und Umlagen sowie deren F\u00e4lligkeiten<\/li>\n<li>Genehmigung des Haushaltsplanes<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen<\/li>\n<li>Beschlu\u00dffassung \u00fcber Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Berufung gegen einen ablehnenden Entscheid des Vorstandes nach \u00a7 5.2<\/li>\n<li>Berufung gegen den Ausschlu\u00df eines Mitgliedes nach \u00a7 5.6<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern nach \u00a7 12<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt; sie sollte im 1. Quartal des Kalenderjahres durchgef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li>Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung. F\u00fcr den Nachweis der frist- und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung reicht die Absendung der schriftlichen Einladung aus. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung mu\u00df eine Frist von mindestens ein und h\u00f6chstens sechs Wochen liegen. Mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung w\u00f6rtlich mitgeteilt werden.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlu\u00dff\u00e4hig. Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen sowie \u00c4nderungen des Vereinszwecks erfordern eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/li>\n<li>Bei Wahlen mu\u00df eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von wenigstens einer Stimme der stimmberechtigten Anwesenden beantragt wird.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gestellt werden:\n<ol type=\"a\">\n<li>von jedem erwachsenen Mitglied (\u00a7 3)<\/li>\n<li>vom Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung mu\u00df vom Vorstand einberufen werden, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10 der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde fordern.<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen mindestens drei Wochen, andere Antr\u00e4ge mindestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand des Vereins eingegangen sein. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge d\u00fcrfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einfacher Mehrheit bejaht wird. Dringlichkeitsantr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 10 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.<\/li>\n<li>Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Die gesetzlichen Vertreter der jugendlichen Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (\u00a7 3 b) besitzen kein Stimmrecht.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle vollj\u00e4hrigen und gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Mitglieder des Vereins.<\/li>\n<li>Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen mit Rederecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 11 Vorstand<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht aus:\n<ol type=\"a\">\n<li>dem Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem Schatzmeister<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er fa\u00dft seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. bei dessen Abwesenheit seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und \u00fcberwacht die Geschicke des Vereins, der T\u00e4tigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit. Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.<\/li>\n<li>Vorstand im Sinne \u00a7 26 BGB sind:\n<ol type=\"a\">\n<li>der Vorsitzende<\/li>\n<li>der Stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n<li>der Schatzmeister<\/li>\n<\/ol>\n<p>Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch zwei der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder vertreten.<\/li>\n<li>Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr jeweils zwei Jahre gew\u00e4hlt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorsitzenden oder einen durch ihn Beauftragten geleitet. Von den Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden Protokolle angefertigt, die vom Vorsitzenden bzw. seinem Beauftragten und dem Schriftf\u00fchrer unterzeichnet werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 12 Ehrenmitglieder<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Durch die Mitgliederversammlung k\u00f6nnen Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder werden auf bis zum Widerruf durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt. Sie besitzen Stimmrecht und sind von der Entrichtung von Beitr\u00e4gen befreit.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 13 Kassenpr\u00fcfer<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand oder einem durch den Vorstand eingesetzten Ausschu\u00df angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse \/ Konten des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.<\/li>\n<li>Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Schatzmeisters und des \u00fcbrigen Vorstandes.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung<\/b><\/p>\n<ol>\n<li>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet eine hierf\u00fcr eigens einzuberufende Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es bestehende Verbindlichkeiten \u00fcbersteigt, dem Landessportbund Berlin e.V. zu, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die in \u00a7 2 dieser Satzung aufgef\u00fchrten Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>\u00a7 15 Inkrafttreten<\/b><br \/>\nDie Satzung ist in der vorliegenden Form am 24.09.98 von der Mitgliederversammlung des Vereins FC Footstar Berlin beschlossen worden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der am 12.01.98 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen FC Footstar Berlin und hat seinen Sitz in Berlin. 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